Sofern Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie weiterhin i.d.R. problemlos, auch wenn eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis stattfindet. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe dies geschieht.
Sie sollten mit Ihrer Versicherung abklären, in wieweit Leistungen für eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) übernommen werden und sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen.
Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen berechnet (GOP, Ziffer 870; 3,0-facher Satz). Eine Verhaltenstherapie (50 min.) kostet 131,16€. Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (50 min.) kostet 131,11€. Wir weisen darauf hin, dass die Therapiekosten nicht immer in voller Höhe übernommen werden und empfehlen die Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung.) berechnet.